Drastische Einschnitte in der gesetzlichen Versorgung!
Seit dem 1. Januar 2001 gibt es für unter 40 – jährige keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr.
Für viele ereignete es sich seiner Zeit leise und fast unbemerkt – die damalige Bundesregierung hat für alle unter 40 – jährigen den gesetzlichen Schutz bei Berufsunfähigkeit einfach gestrichen.
Die bisher bekannte Erwerbs – bzw. Berufsunfähigkeitsrente wurde durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt.
Das alte und das neue System sind zwar nicht direkt vergleichbar, dennoch möchte ich Ihnen die Auswirkungen veranschaulichen.
Bisher galt: Wer aus Krankheitsgründen gar keine berufliche Tätigkeit mehr ausüben konnte, war nach der alten Gesetzeslage erwerbsunfähig. Das hieß, er konnte in seinem erlernten Beruf nur noch weniger als 4 Stunden täglich arbeiten.
Das neue System: Die bisherige Berufs – und Erwerbsunfähigkeitsrente wird durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt.
Demnach gibt es :
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